Am 1. Februar 2021 jährte sich der Beitritt des Landes Hessen zur „Charta der Vielfalt“ zum zehnten Mal. Die Charta steht für eine wertschätzende und vorurteilsfreie Unternehmens- und Organisationskultur. Um eine solche Kultur wie auch die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung weiter voranzutreiben, hat sich auch das Land Hessen damals der Charta angeschlossen. Seitdem wurden erweiterte Vielfaltsdimensionen in den Blick genommen und entsprechende Prozesse angestoßen.
Zehn beispielhafte Aktionen mit bis zu 1.500 Euro gefördert
Anlässlich des zehnjährigen Beitrittsjubiläums hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration jetzt zehn beispielhafte Aktionen kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Organisationen mit bis zu 1.500 Euro gefördert. Voraussetzung war, dass sich die Projekte der Wertschätzung von Vielfalt widmen – und das möglichst in mehreren in der Charta der Vielfalt niedergelegten Dimensionen wie Alter, ethnische Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtliche Identität, körperliche und geistige Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung und soziale Herkunft.
„Die in der Charta der Vielfalt formulierten Grundsätze sind auch darüber hinaus die Basis für unsere von Vielfalt geprägte Gesellschaft“, sagt der hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Deshalb fördern wir zehn Projekte, die sich diesen Grundsätzen verschreiben und so dazu beitragen, dass sie in die Breite der Gesellschaft getragen werden und sich so weiter verfestigen können.“
Insgesamt wurden 19 Bewerbungen eingereicht, zehn Aktionen ausgewählt und gefördert. Um das Thema Vielfalt im Jubiläumsjahr der Charta öffentlich noch sichtbarer zu machen, werden die zur Förderung ausgewählten Projekte in den nächsten Wochen und Monaten nach und nach über die Social-Media-Kanäle des Ministeriums und auf den Internetseiten des Landes Hessen vorgestellt.