Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Hessens Justizministerin zum Verfassungstag am 23. Mai

Eva Kühne-Hörmann: „Das Grundgesetz ist ein Erfolgsmodell, auf dem wir uns aber nicht ausruhen dürfen.“

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann äußerte sich heute zum Jahrestag des Grundgesetzes: „Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft und die Bundesrepublik Deutschland wurde gegründet. Das Grundgesetz und damit auch die Bundesrepublik mit den Ausprägungen als Demokratie, Republik, Sozial-, Bundes- und Rechtsstaat hat sich seitdem zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Untrennbar mit dem Erfolg verknüpft ist der Name des ehemaligen hessischen Justizministers und Ministerpräsidenten Georg-August Zinn. Dieser war wesentlich an der Schaffung des Grundgesetzes und der Formung des Rechtsstaats beteiligt. Der Beitrag des Grundgesetzes zum Wohlstand Deutschlands kann nicht hoch genug eingeschätzt werden und zeigte sich gegenteilig in der parallel gegründeten Deutschen Demokratischen Republik: Einem Unrechtsstaat, der von der Gründung an auf der Unterdrückung rechtsstaatlicher Prinzipien fußte.“

Eva Kühne-Hörmann fand zudem mahnende Worte: „Doch auf dem Erfolg des Grundgesetzes dürfen wir uns nicht ausruhen. Die uns gegebenen Werte müssen permanent verteidigt werden. Mit Sorge sehe ich insbesondere, dass gerade die Meinungsfreiheit als zentraler Anker der Demokratie in Gefahr ist. Hass und Extremismus lassen häufig keinen Raum mehr für eine freie Diskussion. In Hessen hat der Rechtsstaat höchste Priorität. Dies zeigt sich nicht nur an der Ausstattung, sondern insbesondere den rechtspolitischen Initiativen und Kooperationen. Die Kooperation #KeineMachtdemHass liegt mir dabei besonders am Herzen. Mit NGOs und anderen Partnern kämpfen wir gemeinsam gegen Hass und Hetze und für unsere Freiheit – digital und analog.“