Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Kinderpornografieplattform „BOYSTOWN“ zerschlagen

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Ein phantastischer Ermittlungserfolg bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.“

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am Montag die Zerschlagung der kinderpornografischen Plattform “BOYSTOWN“ bekanntgegeben.

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann äußerte sich sehr erfreut über den Schlag gegen die organisierte Kinderpornografieszene: „Den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der ZIT ist ein phantastischer Ermittlungserfolg bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gelungen. Mit der Abschaltung der widerwärtigen Plattform ‚BOYSTOWN‘ haben die hessischen Ermittler erneut unter Beweis gestellt, dass die Strafverfolgung auch im Darknet funktioniert und Straftäter sich auch dort nicht sicher fühlen können. Bereits bei den erfolgreichen Ermittlungen gegen das Kinderpornografieportal ‚Elysium‘ hat die ZIT ihr außerordentliches Können unter Beweis gestellt. Den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der ZIT danke ich für ihre engagierte und erfolgreiche Arbeit und spreche ihnen dafür meine höchste Anerkennung aus.“

Gute personelle Ausstattung der ZIT

„Die Hessische Landesregierung hat die Bekämpfung von Straftaten im Cyberraum schon länger auf der Agenda, denn kaum ein Bereich wächst so stark wie die Internetkriminalität. Aus diesem Grund stärken wir die ZIT bereits seit einigen Jahren. Alleine im Jahr 2020 hat die ZIT zehn zusätzliche Stellen bekommen und verfügt damit insgesamt über 22 Stellen im staatsanwaltlichen Bereich. Die gute personelle Ausstattung der ZIT ist ein Grundstein für die großen Ermittlungserfolge der Zentralstelle und dafür, dass sich die ZIT eine Vorreiterrolle in Deutschland erarbeitet hat“, so Eva Kühne-Hörmann zum Aufbauprogramm der ZIT.

Kinder vor Missbrauchstaten schützen

Hessens Justizministerin wies zudem auf ihr langjähriges Engagement bei der Bekämpfung von Missbrauchstaten zulasten von Kindern und Jugendlichen und der Kinderpornografie hin: „Die Luft für alle Personen, die sich an der Verbreitung schlimmster Fotos und Videos beteiligen, wird immer dünner. Erst im März hatte der Bund Strafschärfungen bei Taten sexualisierter Gewalt gegen Kinder und dem Besitz von Kinderpornografie beschlossen. Der bessere Schutz von Kindern vor Missbrauchstaten ist ein wichtiges Zeichen, das schon lange überfällig war. Hinter jedem Foto und Video verbergen sich entsetzliches Leid und schlimmste Schicksale. Allen Personen, die diesen Darstellungen einen Markt geben, muss daher mit größter Konsequenz begegnet werden. Bereits seit 2014 forderte ich daher Strafschärfungen und weitere Maßnahmen in diesem Bereich.“

Konseqzente Bekämpfung von Kinderpornografie

Hessen hatte bereits im Jahr 2014 eine Bundesratsinitiative eingebracht, die ein Bündel von Maßnahmen zur konsequenten und umfassenden Bekämpfung von Kinderpornografie zum Inhalt hatte. Einige dieser hessischen Forderungen wurden 2014 in einer Änderung des Strafgesetzbuchs berücksichtigt. Offen blieben allerdings die hessischen Forderungen nach einer strengeren Bestrafung des Besitzers und der Eigenbesitzverschaffung von Kinderpornografie, der Einführung einer Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und der Zulassung von sogenannten Keuschheitsproben für verdeckte Ermittler. Diese Forderungen wurden nach langjährigen Drängen Hessens 2020 und 2021 durch den Bund eingeführt.

„Es ist ein Armutszeugnis für das Bundesjustizministerium, dass die Forderungen der Länder regelmäßig erst dann umgesetzt werden, wenn der Druck zu hoch wird. Erst die Missbrauchstaten von Münster und der dadurch ausgelöste Druck durch die Öffentlichkeit und Politik haben zu einem Umdenken und der Gesetzesänderung geführt. Doch die Änderung alleine reicht nicht aus. Die Ermittler brauchen zusätzlich mehr Möglichkeiten im digitalen Raum. Es ist beschämend zu sehen, wie wenig man auf Bundesebene die Erfahrung der Praktiker einbezieht“, so Eva Kühne-Hörmann, die abschließend ausführte: „Die Ermittler haben häufig Schwierigkeiten, die Täter zu ermitteln, wenn diese im Internet keine Informationen von sich preisgeben. In diesen Fällen ist der digitale Fußabdruck häufig der einzige Anhaltspunkt, den wir haben, an den wir aber nach derzeitiger Rechtslage nur äußerst schwierig herankommen. Es ist völlig unbefriedigend, dass beispielsweise ohne die Verkehrsdatenspeicherung ausschließlich die Täter geschützt werden und nicht die Opfer.“